Sitzung: 26.02.2015 Gemeinderat
Der
Verwaltung liegen mit heutigem Datum 89 Eingaben aus der Havixbecker Bevölkerung
(ca. 1,7 % der Gesamthaushalte) zum Haushaltsentwurf 2015 vor. Die Schreiben
sind außerhalb der persönlichen Adressdaten und Unterschriften regelmäßig mit
identischem Wortlaut verfasst und haben ihre Grundlage in einem vom Bund der
Steuerzahler erstellten Musterschreiben. Die Schreiben sind wahlweise als
„Beschwerde gem. § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen“ oder als
„Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Havixbeck für
das Jahr 2015 gem. § 80 Abs. 3 GO NRW“ überschrieben. Ich gebe Ihnen hiermit
Kenntnis vom Erhalt der entsprechenden Schreiben und möchte Ihnen exemplarisch
ein Musterschreiben vorlesen.
Sämtliche
Schreiben werden dem Ratsprotokoll als Anlage
2 im Ratsinformationssystem (nur online) beigefügt.
Rechtlich
ist wie folgt mit den Eingaben umzugehen:
1.
Nach § 24 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 5 der Hauptsatzung überweist
der Rat – sofern er nicht unmittelbar entscheiden will – die Anregungen und
Beschwerden an den Haupt- und Finanzausschuss oder an den Bürgermeister zur
Erledigung. Die antragstellende Person oder Personengemeinschaft ist über die
Stellungnahme zu ihren Anregungen und Beschwerden durch den Bürgermeister zu
unterrichten.
2.
§ 80 Abs. 3 GO NRW sieht einen separaten Beschluss des Rates vor
Beschlussfassung über die Haushaltssatzung vor.
Da
sich alle Schreiben gegen die im Haushaltsentwurf 2015 vorgesehene Erhöhung des
Hebesatzes bei der Grundsteuer B richten und sie überwiegend gleichen Wortlauts
sind, schlage ich vor, dass der Gemeinderat diese dem Haupt- und
Finanzausschuss zur Beratung und Erarbeitung einer Beschlussempfehlung zuweist.
Der Gemeinderat soll schließlich im letzten Tagesordnungspunkt vor
Verabschiedung des Haushalts 2015 einen Beschluss über die endgültige Behandlung
der eingelegten Einwendungen und Beschwerden fassen.