Mit Datum vom 19.12.2014 hat die Bezirksregierung in Münster den Beschluss des Rates vom 18.12.2014 zur Vierzügigkeit der Sekundarstufen I und II der Anne-Frank-Gesamtschule (AFG) ab dem Schuljahr 2015/16 genehmigt. In diesem Schreiben hat Herr Kock von der Bezirksregierung darauf hingewiesen, dass „dem wachsenden Raumbedarf durch geeignete Maßnahmen Rechnung getragen wird, um weiterhin eine ordnungsgemäße Beschulung der SchülerInnen und Schüler i.S. d. § 79 SchulG zu gewährleisten“. Hierzu erläuterte die Bezirksregierung in einem Gespräch, dass eine Schaffung entsprechender Räume für die Oberstufe der AFG durch den Schulträger sichergestellt werden solle und hierüber eine Mitteilung an die Bezirksregierung erfolgen möge.