Sitzung: 26.02.2015 Gemeinderat
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 1, Nein: 14, Enthaltungen: 10
Vorlage: 009/2015
Nach Beratung ergeht folgender Beschluss:
Der
Gemeinderat beschließt nach Beratung, die Umgestaltung des Graben A sowie den
Bau des Mischwasserbeckens, auf Grundlage der vorgestellten Machbarkeitsstudie
zur Mischwasserrückhaltung, Variante A.
Die
erforderlichen Mittel in Höhe von 1.300.000,- € sind im Haushaltsplan 2015
unter dem Produkt 1106 – Entwässerung & Abwasserbeseitigung
bereitzustellen.
Die Verwaltungsvorlage 009/2015 liegt vor.
Bau- und Verkehrsausschuss vom 05.02.2015 TOP 7
Ausschuss für Umwelt, Denkmal, Feuerwehr und Friedhof
vom 11.02.2015 TOP 7.1
Haupt- und Finanzausschuss vom 18.02.2015 TOP 6
Zunächst fasst Herr Wientges die Beratungsergebnisse
aus den vorgenannten Ausschusssitzungen zusammen. Da der Haupt- und
Finanzausschuss sich am 18.02.2015 für eine Verrohrung des Graben A
ausgesprochen habe, verweist Herr Wientges auf die E-Mail der Unteren
Wasserbehörde des Kreises Coesfeld vom 19.02.2015 und die E-Mail der
Bezirksregierung Münster vom 23.02.2015, welche dem Protokoll als Anlagen 8 und 9 beigefügt sind. Diese legen die wasserrechtliche Situation dar.
Dieses Beratungsergebnis aus der Haupt- und
Finanzausschusssitzung sei auch an das Ingenieurbüro Rummler + Hartmann und an
das Büro Wolters und Partner übermittelt worden, wobei das Büro Wolters und
Partner den Bebauungsplan hiernach neu überarbeitet habe. Unter den neuen
Planungsvoraussetzungen könne vorsichtig geschätzt gesagt werden, dass ca. 800
m² an Wohnbaufläche dazugewonnen werden könnten.
Nach der Vorstellung der aktuellen Situation spricht
sich Herr Dr. Höfener gegen eine Verrohrung des Graben A aus. Es solle zuerst
überprüft werden, ob alternative Lösungsmöglichkeiten bestehen. Eine fachliche
Stellungnahme könnte z.B. von der Kommunalagentur NRW eingeholt werden, die kostenfrei
sei. Außerdem reichen ihm die hierzu ergangenen Stellungnahmen des Kreises
Coesfeld und der Bezirksregierung Münster nicht aus. Herr Dr. Höfener zweifelt
die Rechtmäßigkeit der Aussagen an. Außerdem erscheint ihm diese Investition
als zu kostenintensiv. Es solle geprüft werden, ob sich die
Projektentwicklungsgesellschaft an den Kosten für die Verrohrung des Graben A
beteiligen könne. Auch die Frage, wer genau von dieser Lösung profitieren
werde, müsse noch geklärt werden. Vor einer endgültigen Entscheidung bittet er
ausdrücklich um die Klärung dieser Fragen. Frau Schäpers stimmt Herrn Dr.
Höfeners Äußerungen und Bedenken zu und äußert sich gegen die vorliegende
Verwaltungsvorlage. Herrn Krotoszynski ist es wichtig, dass der
Veräußerungserlös für die 800 m² Baulandgewinn allein der Gemeinde zu Gute
kommen. Herr Hense spricht sich dafür aus, dass der Bebauungsplan Habichtsbach
II ohne zeitliche Verzögerungen weiterentwickelt werden solle und man deshalb
jetzt schon eine sichere Lösung bzgl. des Graben A erzielen möge.
Herr Gromöller stimmt Herrn Hense zu. Er warnt vor
einer Verzögerung der Weiterentwicklung des Bebauungsplanes Habichtsbach II, da
es schon sehr viele Interessenten für Baugrundstücke in Havixbeck gebe, denen
man zurzeit keine Flächen anbieten könne. Er plädiert für eine
Grundsatzentscheidung bzgl. des Graben A, damit weitergeplant werden könne und
kein weiterer Stillstand entsteht. Außerdem habe es schon Gespräche mit der
Projektentwicklungsgesellschaft bzgl. der Kostenaufteilung gegeben.
Nach einer kontroversen Diskussion darüber, warum
seitens der Verwaltung die Problematik des Graben A nicht schon 2004
angesprochen worden sei, äußern sich einige Ratsmitglieder erneut dafür, eine
zweite Meinung durch die Kommunalagentur NRW einzuholen. Herr Overs erwähnt,
dass eine solche Stellungnahme kostenlos sei. Herr Gromöller unterstützt diesen
Vorschlag nicht, da seitens der Verwaltung ein Fachplaner hinzugezogen wurde,
Abstimmungsgespräche und Schriftverkehr mit der Unteren und Oberen Wasseraufsichtsbehörde
unter fachkundiger Koordination durch den Fachbereichsleiter Herrn Wientges
durchgeführt worden seien. Weiterhin seien schon viele Varianten vorgestellt,
über die in den Ausschüssen ausführlich diskutiert worden sei.
Herr Hense spricht sich gegen eine erneute Beratung in
den einzelnen Gremien aus. Er beantragt, dass in der heutigen Sitzung nicht
über den Beschlussvorschlag abgestimmt werden solle, sondern zunächst eine
zweite Meinung eingeholt und auch ein Arbeitsgremium aus Vertretern aller Fraktionen
über den Graben A beraten mögen. Der Vorschlag einer Arbeitsgremiumsbildung
wird nicht von allen Ratsmitgliedern mitgetragen.
Auf Herrn Gromöllers Anfrage, welche Rahmenbedingungen
eingehalten werden müssten, um beim Bebauungsplan Habichtsbach II einen
Zeitverlust zu vermeiden, erläutert Frau Böse, dass die Breite des
Grünstreifens festgelegt werden müsse. Sie schlägt vor, den Streifen in der
nach den vorliegenden Varianten maximalen Breite auszuweisen. In der nächsten
Sitzungsfolge könne der Bebauungsplan anhand der evtl. Einholung einer zweiten
Meinung und der Ergebnisse des Arbeitsgremiums zusammengefasst werden. Herr
Wientges macht darauf aufmerksam, dass die Zeit für die Vorbereitung der
Verwaltungsvorlagen für die nächste Sitzungsfolge zu kurz sei, um dazu schon
die Stellungnahme der Kommunalagentur NRW vorliegen zu haben. Dies hat aller
Voraussicht nach zur Folge, dass dieses Thema auch in der nächsten
Sitzungsfolge nicht beraten werden kann.
Nach einer erneuten Diskussion über die weitere Vorgehensweise
lässt Herr Gromöller über Herrn Dr. Höfeners Antrag über die Verwaltungsvorlage
009/2015 abzustimmen, abstimmen.
Abstimmungsergebnis: