Sitzung: 05.02.2015 Ausschuss für Bau- und Gemeindeentwicklung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 119/2014
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:
Der Gemeinderat beschließt nach
Beratung, die Vorbereitungen zur Auslegung des Bebauungsplanentwurfes
„Erweiterung Wohnpark Habichtsbach“ auf der Grundlage des anliegenden
Planentwurfes zusammen mit den in der Sitzung des Bau- und Verkehrsausschusses
vom 05.02.2015 beschlossenen Änderungen fortzusetzen.
Die Verwaltungsvorlage 119/2014 liegt vor.
Zu diesem
Tagesordnungspunkt ist Herr Lang von WoltersPartner eingeladen.
Seitens der
CDU-Fraktion werden folgende Ideen zum Bebauungsplan vorgetragen. Diese sind
anhand eines Planes, der dem Protokoll als Anlage
3 beigefügt ist, ersichtlich.
1) im Bereich der
Hauptstraße solle eine dichtere Bebauung entstehen, um damit den Verkehrslärm
abfangen zu können
2) in einigen
Bereichen solle eine niedrige Bebauung – 1- bis 1 ½ Geschossigkeit - eingehalten werden
3) auf dem
Grünstreifen im unteren Bereich des Bebauungsplanes möge eine Anbindung der
Radwege in den Ortskern ermöglicht werden
4) außerdem sollen
zusätzliche Grünflächen angelegt werden
5) auch die Frage,
ob Teiche angelegt werden können, solle geklärt werden.
Hierauf
entsteht zunächst eine rege Diskussion, ob eine Regelung bzgl. der
Geschossigkeit getroffen werden soll oder nicht. Herr Krotoszynski ist gegen
eine 1 ½ Geschossigkeit, da vor allem von jungen Familien eine solche nicht
gewünscht sei. Hierzu berichtet Frau Böse, dass die von der
Projektentwicklungsgesellschaft durchgeführte Umfrage ergeben habe, dass die
Mehrheit der befragten Interessenten eine 2-geschossige Bauweise vorziehen.
Hierauf stellt Herr Gromöller den Antrag, die Sitzung zu öffnen, da Herr
Winkelhues (Geschäftsführer der Projektentwicklungsgesellschaft Wohnpark
Habichtsbach) im Sitzungssaal anwesend ist.
Herr Dirks
lässt über Herrn Gromöllers Antrag abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
Hierauf
wird die Sitzung geöffnet.
Herr
Winkelhues erklärt, dass der Habichtsbach I grundsätzlich positiv bewertet
werde. Der einzige Aspekt, der negativ angesehen werde, sei der Umstand, dass
niedrige Gebäude neben hohen Gebäuden stehen. Dies sollte beim neuen Baugebiet
„Habichtsbach II“ vermieden werden. Außerdem bestätigt er, dass der
2-geschossige Haustyp die beliebteste Variante bei jungen Familien sei.
Hierauf
lässt Herr Dirks darüber abstimmen, ob eine Gliederung des
Bebauungsplangebietes nach Höhe bzw. Geschossigkeit erfolgen soll.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen: Ja: 8; Nein 1; Enthaltungen: 1.
Hierauf
lässt Herr Dirks darüber abstimmen, für welche Bereiche (im anliegenden Plan
mit 1 gekennzeichnet) die eingeschossige Bebauung zugelassen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen: Ja: 9; Nein: 0; Enthaltungen: 1.
Nach dieser
Abstimmung schlägt Herr Lang vor, die Dachneigung der von der zuvor getroffenen
Festsetzung betroffenen Gebäude auf 38° -45° festzusetzen. Herr Dirks lässt
über diesen Vorschlag wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig
beschlossen: Ja: 10.
Nach einer
kurzen Diskussion, ob über die äußere Gestaltung der Gebäude abgestimmt werden
soll, lässt Herr Dirks über die Festsetzung gem. § 86 BauO NRW (Ziff. 4 des
Planentwurfes) wie folgt abstimmen:
„4
Außenwandflächen
Die
Außenwandflächen der Hauptgebäude sind als rotes, braunes, weißes oder
anthrazitfarbenes Sicht-/Verblendmauerwerk (unglasiert), Naturstein oder
Putzbau (weiß) auszuführen. Vollflächige Holzverschalungen der Hauptgebäude
sind unzulässig. Für untergeordnete Teilflächen (max. 15 % Wandflächenanteil je
Gebäudeseite, Brüstungsfelder, Balkone, Stürze, Gesimse etc.) dürfen auch
andere Materialien verwendet werden. Diese Einschränkung gilt nicht für Glas.
Bei Doppelhäusern ist je Baukörper das gleiche Material zu verwenden.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich
beschlossen: Ja: 8; Nein: 2; Enthaltungen: 0.
Seitens der CDU-Fraktion war eine Anbindung des Fuß-
und Radweges in südwestlicher Richtung zur Grünfläche vorgeschlagen worden (s.
anliegenden Plan; der Bereich ist mit Ziff. 2 gekennzeichnet).
Hierüber wird wie folgt abgestimmt:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen: Ja: 10.
Die Frage, ob über die Grünfläche, die südlich des
Plangebietes verläuft (Graben A) eine Anbindung des Fuß- und Radweges an die
Straße Hangwerweg erfolgen soll (s. Plan – Ziff. 3) wurde nicht abschließend
beraten und entschieden. Vielmehr soll hier die Entscheidung im Zusammenhang
mit der Verrohrung des Grabens A abgewartet werden.
Auf Anfrage verschiedener Ausschussmitglieder lässt
Herr Dirks über die Frage abstimmen, ob ein Spielplatz in der westlich
gelegenen Grünfläche in den Bebauungsplan aufgenommen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt: Ja: 2; Nein: 6; Enthaltungen:
2.
Zur Frage der planerischen Absicherung von
Teichflächen in der westlichen Grünfläche erklärt Herr Lang auf Anfrage, dass
die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche ausreiche. In Ausführung des
B-Planes könne dann im Detail die Gestaltung der Fläche vorgenommen werden.
Daraufhin lässt Herr Dirks über den Beschlussvorschlag
laut Verwaltungsvorlage zusammen mit den unter diesem Tagesordnungspunkt
getroffenen Änderungen wie folgt abstimmen:
Abstimmungsergebnis: