Die Schäden an den Gehwegen sind aus seiner Sicht durch übermäßige Salznutzung in den Wintermonaten erfolgt. Kann die Verwaltung überprüfen, ob der hierfür verantwortliche Anlieger in Regress genommen werden kann?

 

Antwort der Verwaltung:

Die Antwort erfolgt mit dem Protokoll.

 

Nachtrag der Verwaltung

Grundsätzlich kann ein Anlieger, der Schäden an dem Straßenkörper verursacht, in Regress genommen werden. In dem beschriebenen Fall dürfte die Beweisführung schwierig sein, da das vorgefundene Schadensbild auch andere Ursachen haben kann, wie z.B. der Unterbau des Gehweges, nachträglich verlegte Ver- und Entsorgungsleitungen oder die unzulässige Nutzung der Gehwege als Parkplätze.