Sitzung: 10.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Die Schäden
an den Gehwegen sind aus seiner Sicht durch übermäßige Salznutzung in den
Wintermonaten erfolgt. Kann die Verwaltung überprüfen, ob der hierfür
verantwortliche Anlieger in Regress genommen werden kann?
Antwort der Verwaltung:
Die Antwort erfolgt mit dem Protokoll.
Nachtrag der Verwaltung
Grundsätzlich kann ein Anlieger, der Schäden an dem Straßenkörper
verursacht, in Regress genommen werden. In dem beschriebenen Fall dürfte die
Beweisführung schwierig sein, da das vorgefundene Schadensbild auch andere
Ursachen haben kann, wie z.B. der Unterbau des Gehweges, nachträglich verlegte
Ver- und Entsorgungsleitungen oder die unzulässige Nutzung der Gehwege als
Parkplätze.