Sitzung: 10.12.2014 Haupt- und Finanzausschuss
Werden
Anwohner für die durch die Gemeinde vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten von
Gehwegen aufkommen müssen?
Antwort der Verwaltung:
Für die in diesem Jahr vorgenommenen
Gehweginstandsetzungen werden die Anwohner nicht veranlagt werden. Hier greift
der § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) nicht, da nur die Oberfläche der
Gehwege saniert worden ist.