Werden Anwohner für die durch die Gemeinde vorgenommenen Instandsetzungsarbeiten von Gehwegen aufkommen müssen?

 

Antwort der Verwaltung:

Für die in diesem Jahr vorgenommenen Gehweginstandsetzungen werden die Anwohner nicht veranlagt werden. Hier greift der § 8 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG) nicht, da nur die Oberfläche der Gehwege saniert worden ist.